Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kerstin Nägler - Web & Social Media Beratung, Konzeption und Projektmanagement, Inh. Kerstin Nägler – im Folgenden stets als Kerstin Nägler benannt
I. Allgemeines
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind bestimmt zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (im Folgenden „Kunden“). Sie regeln die gesamte Geschäftsbeziehung betreffend Konzeptions- und Erstellungsleistungen zwischen Kunden und Kerstin Nägler.
- Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das Kerstin Nägler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
II. Angebote, Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
- Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) zustande. Vertragsgegenstand ist die angebotene Leistung bzw. das zu erstellende Werk.
- Der Umfang der Arbeiten wird bei Auftragserteilung durch die schriftliche Aufgabenstellung (z.B. Briefing, Konzeptpapier, Pflichtenheft) und in Ermangelung einer solchen durch den Inhalt des schriftlichen Angebotes festgelegt. Alle darüber hinaus mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge oder Änderungsverlangen stellen Nachträge dar, die nach Leistungserbringung gesondert abrechenbar sind, sobald sie zuvor entweder schriftlich bestätigt oder tatsächlich und unwidersprochen ausgeführt worden sind.
- Angeboten wird eine Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird nur dann geschuldet, wenn er ausdrücklich, konkret und schriftlich vereinbart wird (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes oder Erreichen bestimmter Erfolgszahlen).
III. Vergütung
Die Vergütung wird vertraglich vereinbart. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Durchführung des Vertrages ändern, so wird die jeweils am Tag der Rechnungsstellung maßgebliche gesetzliche Mehrwertsteuer fällig.
IV. Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung gemäß der jeweiligen Rechnung bzw. bei der Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von Kerstin Nägler 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
V. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von Kerstin Nägler bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehender Ansprüche.
VI. Abnahme und Mängelansprüche
- Kerstin Nägler fordert den Kunden unter Angabe einer angemessenen Frist zur Abgabe der jeweiligen Abnahmeerklärung auf. Mit Eingang der Abnahmeerklärung des Kunden oder dem Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erfolgt, sofern nicht bestehende, abnahmehindernde Mängel vom Kunden innerhalb der Frist schriftlich gemeldet werden.
- Die Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der schriftlichen Abnahmeerklärung vom Kunden festzuhalten.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
- Kerstin Nägler ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Kerstin Nägler ist für die Nachbesserung eine Frist von 21 Tagen einzuräumen. Ist die Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.
- Unbeschadet weitergehender Ansprüche von Kerstin Nägler hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge Kerstin Nägler die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
VII. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt Kerstin Nägler bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien.
- Nach Aufforderung von Kerstin Nägler ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich alleine sinnvoll beurteilt werden können.
- Der Kunde stellt sicher, dass er an bereitgestellten Inhalten, die Kerstin Nägler zum Zwecke der Veröffentlichung oder öffentlichen Verwendung überlassen werden, die erforderlichen Rechte – insbesondere Nutzungsrechte – inne hat und diese auch sonst den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde stellt Kerstin Nägler in Bezug auf eine etwaige Inanspruchnahme seitens Dritter aufgrund von Inhalten, die der Kunde bereit gestellt hat, frei.
VIII. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Kerstin Nägler nicht zu vertreten. Sie berechtigen Kerstin Nägler, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Kerstin Nägler wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.
IX. Rechte an Arbeitsergebnissen
- Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, räumt Kerstin Nägler dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erstellt werden, ein zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht wird erst mit eingehender Zahlung gültig und ist aufschiebend dadurch bedingt, dass der Kunde seine Verpflichtungen Kerstin Nägler gegenüber in vollem Umfang erfüllt hat.
- An Mustern, Entwürfen und Zwischenergebnissen, die dem Kunden zur Ansicht oder zur Freigabe zur Verfügung gestellt werden, wird ohne gesonderte Absprache kein weiteres Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Widergabe ist nicht gestattet. Im Falle des Verstoßes hiergegen behält sich Kerstin Nägler die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
X. Verschwiegenheitsklausel
Kerstin Nägler ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber verpflichtet sich Kerstin Nägler, die ihr zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
XI. Leistungsübertragung
Kerstin Nägler ist zur Einschaltung von Subunternehmern und zur Übertragung einzelner Pflichten aus diesem Vertrag oder des Gesamtvertrages auf Dritte berechtigt. Im Fall der Übertragung des gesamten Vertrages steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
XII. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist – soweit zulässig vereinbar – Hamburg.
- Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Kerstin Nägler (Hamburg).
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2017